Darf im Wald ein Feuer entfacht werden?

Ausschließlich dazu berechtigte Personen dürfen im Wald ein Feuer anzünden. Auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, wie etwa Zigaretten, ist im Wald verboten.

Berechtigte Personen sind die Waldeigentümer:innen selbst, ihre Arbeiter:innen und alle Personen, die eine schriftliche Erlaubnis der Waldeigentümer:innen besitzen. Behördlich bewilligte ständige Lagerplätze können von diesem Verbot ausgenommen werden. Das Abbrennen von Pflanzenresten ist unter größter Vorsicht und nur zulässig, wenn damit nicht der Wald gefährdet, die Bodengüte beeinträchtig oder Waldbrandgefahr herbeigeführt wird und wenn das Feuer vorher der Gemeinde gemeldet wurde.

Das Feuer muss beaufsichtig und vor dem Verlassen der Feuerstelle sorgfältig gelöscht werden. In Zeiten erhöhter Waldbrandgefahr verbietet die Behörde das Entfachen von Feuer sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich generell.

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