Welche Förderungen gibt es im Forst?

Die forstliche Förderung umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Waldbauliche Maßnahmen im Wirtschafts- und Schutzwald
    • Misch- und Laubwaldaufforstungsmaßnahmen nach Katastrophen
    • Misch- und Laubwaldaufforstungsmaßnahmen für Bestandesumwandlungen
    • Pflegemaßnahmen bis 10 bzw. 20 Meter Oberhöhe (Dickungspflege)
    • Pflegemaßnahmen bis 20 Meter mit Seilkran
    • Einleitung der Naturverjüngung mit Seilkran
    • Astung
    • Sanierung geschädigter Wälder
    • Erstellung von betrieblichen und überbetrieblichen Plänen
    • Walderschließung = Errichtung von Forststraßen

 

  • Waldökologische Maßnahmen
    • Anpflanzung von Hecken
    • Waldrandgestaltung
    • Belassen von Spechtbäumen
    • Zäune zur Kontrolle von Wildverbiss (mit einer Länge von 50 lfm bzw. 25 lfm)
    • Einzelbaumförderung für Totholz und Höhlenbäume
    • Ameisen-, Vogel- und Fledermausschutz
    • Pflege von Mittel- und Niederwald
    • Einbringung und Schutz von seltenen Baumarten
    • Bestandesschonende Bringung mit Pferd und Logline
    • Schutzwaldverbesserung und Hochlagenaufforstung

 

  • Forstschutzmaßnahmen
    • Borkenkäfer-Bekämpfung (Fangbäume, Mulchen und Hacken von befallstauglichem Material, Entrindung)
    • Fichtenblattwespen-Bekämpfung
    • Rüsselkäferbekämpfung

 

  • Waldwirtschaftsgemeinschaften
  • Marketing von Holz und Biomasse
  • Saatgutbeerntung und Geräte für Forstgärten

 

  • Innovation und Information
  • Kooperation von Forstwirtschaft und Holzwirtschaft

 

Voraussetzung für den Bezug von Fördermitteln ist die Einhaltung verschiedener Richtlinien. Einen Überblick über die Förderrichtlinien in den Bundesländern finden Sie in diesem Artikel.

Wenn Sie eine Förderung in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie die Förderungsdienststellen (Bezirksbauernkammer oder Bezirksforstinspektion). Links finden Sie in unserer Beratersuche.

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