
Kapitel 3.4
Wildschäden
3.4 Empfohlene Vorgehensweise
3.4.1 Vorgehensweise bei Verdacht auf Schäden oder drohende Schäden
1. Schritt: Nehmen Sie Kontakt auf zu den Jagdverantwortlichen. Das sind in der Regel Vertreter:in der Bezirksbauernkammer oder die Bezirksförster. Sie können sich auch an Ihre Gemeinde wenden, um den richtigen Ansprechpartner zu finden, oder falls es Probleme in der Kommunikation geben sollte. Gemeinsam nach Lösungen suchen. Wenn dies nicht möglich ist weiter zu Schritt 2.
2. Schritt: Weiserfläche errichten. Es ist sehr empfehlenswert, unabhängig davon, ob Sie Wildschäden sehen oder nicht, einfach mal einen Kontrollzaun mit 6 x 6 m aufzustellen und diesen für 3-5 Jahre stehenzulassen. Denn so können Sie ein Gefühl dafür gewinnen, was sich in ihrem Wald ohne Wildeinfluss tun würde. Werden Arten schon im Keimlingsstadium verbissen, bekommt man dies nämlich oft gar nicht mit und wird sich dann umso mehr wundern, wieviel Verjüngung innerhalb des Kontrollzaunes plötzlich aufkommen kann. Außerdem ist es dann offensichtlich, dass ein Wildproblem vorliegt. Merkblatt
3. Schritt: Gegebenenfalls sollte man durchforsten, damit auch Licht für die Verjüngung zum Boden kommt (Weiteres dazu im Kapitel Durchforstung). Das hängt aber auch vom Waldwirtschaftsplan ab (wie im Kapitel „Waldbau“ vorgestellt wurde)
4. Schritt: Liegt kein Schaden vor, man hat aber den ein oder anderen Verbiss festgestellt, kann man mit vorbeugenden Maßnahmen einen Schaden noch vermeiden. Wenn Schäden schon sehr stark sind, hilft oft nur noch eine Zäunung. Die Schutzmöglichkeiten werden in Punkt 5 erklärt.
3.4.2 Vorgehensweise bei bereits vorhandenen Schäden
Bei großflächigen Schäden sollte zügig gehandelt und einige zusätzliche Punkte beachtet werden:
Waldbau und Pflege:
- Dringende Notwendigkeit der raschen Wiederbewaldung auf Kahlflächen, besonders in Schutzwäldern.
- Nutzung der vorhandenen Naturverjüngung, oft aus verschiedenen Baumarten bestehend, wird empfohlen.
- Aufforstungen vor allem auf größeren Kahlflächen erforderlich, wo keine Naturverjüngung stattfindet.
- Wild verlagert Äsungsplätze in Kahlflächen, daher Verzicht auf flächiges Ausmähen, um wertvolle Äsung zu erhalten.
- Auskesseln oder Freitreten der Forstpflanzen als ausreichende Maßnahme.
Forst und Jagd:
- Forst und Jagd müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen und kooperieren.
- Aufforstungsplanung soll gemeinsam erfolgen; Anpassung der Schalenwildbestände ist notwendig.
- Langfristige Aufrechterhaltung der Bejagbarkeit auf den Schadflächen ist entscheidend.
- Schussschneisen und Wildwiesen erleichtern die Bejagung.
- Rückewege können durch Mulchen/Schlägeln zur Bejagung freigehalten werden, besonders nach erfolgreicher Wiederbewaldung.
- Prioritäten setzen, welche Flächen dringend wiederbewaldet werden müssen, und Bejagung darauf abstimmen.
Mehr zur Bejagung unter Punkt 3.5.2.